1. Präambel
2. Allgemeine Verhaltensgrundsätze
3. Unterricht
4. Verhalten auf dem Schulgelände
5. Ordnung und Sauberkeit
6. Schulversäumnisse
7. Konflikte
8. Schlussbemerkung
Das Gymnasium Vegesack ist eine lebendige und offene Schule. Zivilcourage, Respekt und Toleranz, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft prägen den Umgang miteinander.
Die Schulgemeinschaft besteht aus Schülern, Lehrkräften, Eltern und dem nicht unterrichtenden Schulpersonal. Eltern und Lehrkräfte nehmen den Erziehungsauftrag gemeinsam wahr und wissen um ihre Vorbildfunktion. Sie und die Schülerinnen haben Rechte und Pflichten und handeln verantwortungsbewusst.
Für das Zusammenleben beachten wir folgende Grundsätze:
Diese in der Schulordnung festgelegten Regeln gelten für das Gymnasium Vegesack und für alle vom Gymnasium außerhalb des Schulgeländes genutzten Unterrichtsstätten.
Vegesack, 10.04.2024
Die verantwortungsvolle Verwendung digitaler Medien gehört zum essentiellen Bestandteil zeitgemäßer Bildung. Hierzu verfügt das Gymnasium Vegesack über ein pädagogisches Konzept zur Medienerziehung, das mit den Themeninhalten des ITG-Unterrichts in Klassenstufe 5 verknüpft ist.
Die Verwendung digitaler Endgeräte im Schulalltag birgt jedoch auch Gefahren, sodass die Nutzung klar definierten Regeln unterliegen sollte. Diese sind in Form einer Mediennutzungsverordnung festgehalten. Dabei ergänzt die Medienverordnung die Schulordnung in Bezug auf den digitalen Aspekt und regelt dabei insbesondere die Verwendung schuleigener und privater Endgeräte im Klassenunterricht, in der Daltonzeit sowie in den Pausen und auf dem Schulgelände.
1. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind beim Einsatz digitaler Medien stets zu beachten. Daher ist es untersagt, pornografische, gewaltverherrlichende sowie die Menschenwürde herabsetzende Inhalte im Internet aufzurufen oder zu verbreiten.
2. Das Anfertigen von Ton- und Bildaufnahmen im Unterricht und auf dem Schulgelände ist ohne Erlaubnis einer Lehrkraft und Einwilligung der aufgenommenen Person strengstens untersagt. Dies gilt ebenso für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Die Aufzeichnung von Bildern, Videos und Tondokumenten unterliegt dem Gebot des Schutzes der Privatsphäre jeder einzelnen Person (§22 Satz 1 KunstUrhG und §201a StGB). Ohne Anordnung der Lehrkraft dürfen im Unterricht keine Aufnahmen gemacht werden. Aufnahmen aus schulischem Kontext dürfen nicht in sozialen Netzwerken und im Internet verbreitet werden. Davon ausgenommen sind unterrichtlich abgesprochene Dokumentationen über Unterrichts- oder Klassenprojekte auf der Schulhomepage.
In allen Zweifelsfragen ist die Verwaltungsvorschrift über den Datenschutz an öffentlichen Schulen maßgeblich (§§30-32 SchulG).
2.1 Bei der Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie den Daten anderer zu achten.
2.2 Die Schule behält sich im begründeten Verdachtsfall vor, die im schulischen Netzwerk protokollierten Verbindungsdaten auszuwerten.
3.Veränderungen in der Installation von Apps und Programmen an schuleigenen Geräten sowie die Manipulation der Hardwareausstattung und der Netzwerktechnik sind untersagt.
4. Für die Anmeldung an den iPads und Portalen erhalten alle Schülerinnen persönliche Zugangsdaten und Passwörter. Hierbei sind die Schüler verpflichtet, alle Zugangsdaten und Passwörter geheimzuhalten. Diese dürfen nicht an andere Personen, ausgenommen des Lehrpersonals sowie dem IT-Beauftragten, weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Die für die IT verantwortliche Person der Schule muss unverzüglich informiert werden, falls ein Passwort durch eine unbefugte Person benutzt wird. Die Lehrkräfte sind in diesem Fall berechtigt die Zugänge sofort zu sperren. Betroffene werden informiert und erhalten neue Zugangsdaten.
5. Alle Schülerinnen erhalten als Leihgabe ein iPad für unterrichtliche Zwecke. Die Nutzungsbedingungen und weitere Hinweise sind im Leihvertrag festgelegt. Dieser wird bei der Ausgabe des Geräts von den Schülern oder bei Nichtvolljährigkeit von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.
6. Die Geräte und die installierten Anwendungen werden zentral verwaltet. Internetzugriffe werden überwacht, gefiltert und blockiert, sofern sie den allgemeinen Bestimmungen widersprechen. Hierzu befindet sich das iPad stets im SFB305-Netzwerk. Ausnahmen werden von der beaufsichtigten Lehrkraft entschieden.
7. Das iPad wird im Unterricht der Mittelstufe erst nach Aufforderung durch die Lehrkraft verwendet. Andernfalls befindet sich das iPad in einem komplett geräuschlosen Zustand in der Schultasche. Schülerinnen der Oberstufe dürfen ihr iPad zur Anfertigung von Mitschriften und dergleichen ohne Aufforderung verwenden.
8. Das iPad wird ausschließlich für schulische Zwecke genutzt.
9. Für das Ansehen und Anhören von Audio- und Filmdateien, die im Rahmen von Daltonaufgaben angehört bzw. angesehen werden müssen, sind ausschließlich Kopfhörer zu nutzen.
10. Die großen und kleinen Pausen sollen der Erholung und insbesondere dem persönlichen Kontakt zu unseren Mitmenschen dienen. Aus diesem Grund bleibt das iPad in diesen Zeiten in der Schultasche.
11. In Klassenstufe 5 darf das iPad von den Sommer- bis zu den Herbstferien lediglich im Zuge des ITG-Unterrichts genutzt werden. In allen anderen Fächern sowie in der Daltonzeit ist die Nutzung des iPads für Fünftklässler untersagt.
12. Das iPad soll als Hilfsmittel zur Unterstützung des Unterrichts sowie des individuellen Lernprozesses fungieren. Daher ist das iPad jeden Tag ausreichend aufgeladen und funktionsfähig in die Schule mitzubringen.
13. Das iPad bedarf eines pfleglichen Umgangs und soll dabei stets in der Schutzhülle transportiert werden.
14. Für die Aktualisierung des iPads (Updates der Apps sowie des Betriebssystems) sind die Schülerinnen selbst zuständig. Aktualisierungen sind grundsätzlich zu Hause vorzunehmen.
15. Jeder Defekt am Gerät, gleich ob in Bezug auf die Hardware oder auf die Software, sowie der Verlust sind unverzüglich der Klassenlehrkraft zu melden.
16. Der AppleTV sowie der Beamer werden nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft genutzt.
17. Via AirDrop werden ausschließlich schulische Inhalte geteilt. Im Unterricht geschieht dies nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft.
18. Grundsätzlich ist die Nutzung des Smartphones für alle Schüler auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Sollten Schüler der Sekundarstufe I das Handy dennoch mit in die Schule bringen, so muss es ausgeschaltet und nicht sichtbar in der Schultasche aufbewahrt werden. Das Mitführen eines Handys erfolgt auf eigene Gefahr. Ausnahmen sind nur nach Zustimmung einer Lehrkraft in besonderen Fällen erlaubt. An außerschulischen Lernorten dürfen Handys nur in Abstimmung mit den Lehrkräften auf den pädagogischen Zweck ausgerichtet im dafür notwendigen Maß verwendet werden. Schülerinnen der Oberstufe dürfen das Smartphone lediglich in den Pausen und Freistunden nutzen, nicht im Unterricht sowie in der Daltonzeit.
19. Die digitale Kommunikation von Schülern mit ihren Lehrkräften erfolgt ausschließlich über itsLearning. Hierbei halten sich alle Beteiligten an die Chatiquette und gehen respektvoll miteinander um. Erziehungsberechtigte können Lehrkräfte via E-Mail kontaktieren.
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung können den Betroffenen Einschränkungen bei der Mediennutzung auferlegt werden. Hierbei gelten der iPad-Leihvertrag sowie gesetzliche Regelungen.
20. Bei wiederholten Verstößen können nach Ermessen der Schulleitung Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
21. Aufsichtspersonen ist es nach pädagogischem Ermessen vorbehalten, bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung digitale Endgeräte einzuziehen. Diese Geräte werden im Sekretariat hinterlegt und können erst nach Schulschluss im Sekretariat von Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
22. Die Schule behält sich weiterhin vor, das schulische Gerät auf die Werkeinstellungen zurückzusetzen und damit sämtliche Daten auf dem Gerät zu löschen.
23. Verstöße können auch Accountsperrungen oder das Entfernen von Anwendungen nach sich ziehen.
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In dieser Schulordnung wird aus Gründen der Lesbarkeit und des Textflusses zwischen der maskulinen und der femininen Form gewechselt. Dabei sind stets alle Geschlechter gemeint, auch wenn nur eine Form verwendet wird.