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Schul- und Mediennutzungsordnung des Gymnasiums Vegesack

Beschluss der Gesamt- und Schulkonferenz vom 10.04.2024

Gliederung

1. Präambel
2. Allgemeine Verhaltensgrundsätze
3. Unterricht
4. Verhalten auf dem Schulgelände
5. Ordnung und Sauberkeit
6. Schulversäumnisse
7. Konflikte
8. Schlussbemerkung

Schulordnung des Gymnasiums Vegesack

1. Präambel

Das Gymnasium Vegesack ist eine lebendige und offene Schule. Zivilcourage, Respekt und Toleranz, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft prägen den Umgang miteinander.
Die Schulgemeinschaft besteht aus Schülern, Lehrkräften, Eltern und dem nicht unterrichtenden Schulpersonal. Eltern und Lehrkräfte nehmen den Erziehungsauftrag gemeinsam wahr und wissen um ihre Vorbildfunktion. Sie und die Schülerinnen haben Rechte und Pflichten und handeln verantwortungsbewusst.

Für das Zusammenleben beachten wir folgende Grundsätze:

  • Alle am Schulleben des Gymnasiums Vegesack Beteiligten begegnen einander respektvoll, rücksichtsvoll und freundlich, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, körperlichen Merkmalen, Kleidung und Alter.
  • Sie verzichten auf jede Art von Gewalt in Wort, Schrift und Tat.
  • Sie achten die Gefühle und die religiösen Überzeugungen der anderen.
  • Sie gehen mit dem Eigentum der Schule und anderer sorgsam um.
  • Sie erkennen an, dass alle Schüler sowie jede Lehrkraft das Recht auf einen motivierenden und ungestörten Unterricht hat.
  • Lehrkräfte und Schülerinnen führen regelmäßige Gespräche über die Lernsituation und den Leistungsstand.
  • Sie zeigen Interesse am Schulleben und sind bereit, nach ihren Möglichkeiten und im jeweiligen Rahmen Verantwortung für das gute Funktionieren des Schulalltags zu übernehmen.
  • Sie achten ihre Umwelt und pflegen ihr Schulgelände.
  • Sie kleiden sich der Lernsituation in der Institution Schule entsprechend angemessen.
  • Die Handys der Schüler von Klasse 5-9 bleiben auf dem Schulgelände ausgeschaltet und in den Taschen.
  • Schülerinnen der Oberstufe dürfen ihre Handys außerhalb des Unterrichts benutzen. Während des Unterrichts liegt die Entscheidung bei der Lehrkraft, ob das Handy genutzt werden soll oder nicht.
  • Bild- und Tonaufnahmen dürfen auf dem Schulgelände grundsätzlich nur mit Genehmigung einer Lehrkraft erfolgen.
  • Desgleichen ist das Abspielen von Musik und die Wiedergabe von Medien aller Art (außer zu Unterrichtszwecken) ebenfalls nicht erlaubt.
  • Das Rauchen/Vapen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
  • Das Betreten des Schulgeländes unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist nicht gestattet. Das Mitbringen und/oder Konsumieren von Alkohol oder Drogen aller Art ist untersagt. Dies gilt auch für außerunterrichtliche Veranstaltungen, sowie für Klassen- und Studienfahrten. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
  • Handel, Werbung, sowie das Verteilen von Flugblättern muss von der Schulleitung genehmigt werden.
  • Alle Schüler sind verpflichtet ihren Daltonplaner immer mit sich zu führen.
  • Die Lehrkräfte tragen in hohem Maße die Verantwortung für das Geschehen in der Schule. Ihre Anweisungen müssen grundsätzlich befolgt werden.
  • Schülerinnen und Lehrkräfte verhalten sich im Unterricht so, dass alle voneinander lernen können und niemand in seinen Lern- oder Lehrbemühungen beeinträchtigt wird.
  • Beim ersten Gongzeichen am Ende der Pausen begeben sich alle umgehend zu ihren Klassen- und Fachräumen.
  • Die Unterrichtsstunde beginnt und endet pünktlich.
  • Bei Unterrichtsbeginn befinden sich alle an ihren Plätzen
  • die Unterrichtsmaterialien liegen auf den Tischen.
  • Ist fünf Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde noch keine Lehrkraft erschienen, so wird von den gewählten Klassenvertretern im Sekretariat bzw. im Lehrerzimmer nachgefragt.
  • Während der Unterrichtsstunde darf der Unterrichtsraum nur mit Zustimmung der Lehrkräfte verlassen werden.
  • Bei Klassenarbeiten oder Klausuren kann jeweils nur einer Person das kurzzeitige Verlassen des Arbeitsraums gestattet werden, jedoch nicht während der Pausenzeiten.
  • Essen, Trinken und Kaugummikauen sind im Unterricht verboten, außer es wird durch die betreffende Lehrkraft erlaubt. Offene Getränkebecher und -flaschen dürfen nicht mit in den Unterricht gebracht werden.
  • In jeder Klasse werden zu Beginn des Schuljahres Klassenregeln besprochen und festgelegt.
  • Während der großen Pausen, vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss dürfen sich keine Schülerinnen mehr in den Klassen- und Fachräumen aufhalten.
  • Die Räume sind in diesen Zeiträumen abzuschließen. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für die Klassenräume im Gebäude der Berufsschule (Dependance) und für die Klassenräume der W&E-Klassen.
  • Während der Pausen dürfen die Schüler der Mittelstufe das Schulgelände nicht ohne die ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. Ab Klasse 8 dürfen Schülerinnen mit schriftlicher Erlaubnis der Erziehungsberechtigten in den Mittagspausen das Schulgelände verlassen.
  • Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen, Anscheinswaffen und Waffen ist untersagt.
  • Im eigenen Interesse sollen nur Gegenstände und Kleidungsstücke in die Schule mitgebracht werden, die für den Unterricht bzw. die schulische Veranstaltung erforderlich sind. Das Land Bremen leistet für die Beschädigung oder das Abhandenkommen anderer Gegenstände, insbesondere von Mobiltelefonen, Bargeld, Wertgegenständen und für den Schulbesuch unangemessen wertvolle Kleidung, keinen Schadenersatz.
  • Das Fahren mit Fahrrädern, Inline-Skates, Skateboards etc. auf dem Schulgelände ist untersagt. Die Fahrräder werden in den Fahrradständern auf dem Schulgelände abgestellt. Sie dürfen nicht auf Nachbargrundstücken oder dort an Zäunen abgestellt bzw. angeschlossen werden.
  • Schneeballwerfen ist verboten.
  • Auf dem Schulhof darf in den Pausen nicht mit Lederbällen gespielt werden. In den Gebäuden ist das Ballspielen nicht erlaubt.
  • Das Klettern auf Bäumen, Fahrradständern oder anderen unfallträchtigen Objekten ist nicht erlaubt.
  • Außerhalb der Unterrichtszeit ist den Schülern der Aufenthalt auf dem Schulgelände nur dann gestattet, wenn dies durch den Stundenplan begründet ist. (z. B. Mittagspause)
  • Für Sauberkeit und Ordnung sind alle verantwortlich. Alle haben die Aufgabe, Verschmutzungen zu vermeiden und ggf. unverzüglich zu beseitigen. Dabei ist es zunächst nicht wesentlich, wer die Verursacherin ist. Steht der Verursacher fest, obliegt ihm die Beseitigung der Verschmutzung.
  • Schuleigentum und das Eigentum anderer sind sorgfältig zu behandeln.
  • Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.
  • Wenn eine Klasse oder Lerngruppe den Raum verlässt, werden die Fenster geschlossen, die Beleuchtung ausgeschaltet und die vorgefundene Sitzordnung hergestellt. Von Montag bis Donnerstag werden nach der letzten Stunde die Stühle hochgestellt.
  • Es gibt einen Klassen- und einen Ordnungsdienst, der am Stundenende auf die Erledigung dieser Pflichten achtet, Müll ggf. aufsammelt und unaufgefordert die Tafel wischt.
  • Die Entschuldigung von Fehlzeiten erfolgt über den Daltonplaner entsprechend der dort vorzufindenden Vorlage.
  • Kann aufgrund einer Erkrankung nicht am Unterricht teilgenommen werden, so meldet ein Erziehungsberechtigter (im Falle der Minderjährigkeit) bzw. die betr. Schülerin dies möglichst rasch, spätestens aber am dritten Tag der Schule.
  • Beurlaubungen sind spätestens acht Tage vorher schriftlich zu beantragen (Anleitung siehe Daltonplaner).
  • Konflikte zwischen Schülern werden gewaltfrei geschlichtet.
  • Konflikte sind möglichst direkt mit den betroffenen Personen zu lösen. Dies kann unter Einbeziehung von Schülerinnen, Lehrkräften und Elternvertretern geschehen. Der folgende Instanzenweg ist in der Regel dabei zu beachten:
  1. Schülerinnen bzw. Eltern wenden sich mit Beschwerden zunächst direkt an die betroffene Lehrkraft. Die Klassenlehrkräfte können evtl. dabei eingebunden werden.
  2. Falls ein solches Gespräch (siehe Punkt 1) keine Lösung des Problems bringt, wenden sich die Beschwerde führenden Schüler bzw. Eltern in Absprache mit den Klassenlehrkräften an die Vertrauenslehrkräfte.
  3. Erst wenn auf den vorherigen Ebenen keine Abhilfe der Beschwerde erwirkt bzw. keine Lösung des Problems oder des Konfliktes erreicht werden kann, wenden sich die Beschwerde führenden Schülerinnen bzw. Eltern in Absprache mit der Klassenlehrkraft und der Vertrauenslehrkraft an die Schulleitung.
  4. Sofern der Konflikt innerschulisch nicht gelöst werden kann, können sich die Beschwerde führenden Schüler bzw. Eltern an die Schulaufsicht bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft wenden. Die Schulleitung ist darüber zu informieren.

Diese in der Schulordnung festgelegten Regeln gelten für das Gymnasium Vegesack und für alle vom Gymnasium außerhalb des Schulgeländes genutzten Unterrichtsstätten.

Vegesack, 10.04.2024

Mediennutzungsordnung

Beschluss der Gesamt- und Schulkonferenz vom 10.04.2024

1. Präambel

Die verantwortungsvolle Verwendung digitaler Medien gehört zum essentiellen Bestandteil zeitgemäßer Bildung. Hierzu verfügt das Gymnasium Vegesack über ein pädagogisches Konzept zur Medienerziehung, das mit den Themeninhalten des ITG-Unterrichts in Klassenstufe 5 verknüpft ist.
Die Verwendung digitaler Endgeräte im Schulalltag birgt jedoch auch Gefahren, sodass die Nutzung klar definierten Regeln unterliegen sollte. Diese sind in Form einer Mediennutzungsverordnung festgehalten. Dabei ergänzt die Medienverordnung die Schulordnung in Bezug auf den digitalen Aspekt und regelt dabei insbesondere die Verwendung schuleigener und privater Endgeräte im Klassenunterricht, in der Daltonzeit sowie in den Pausen und auf dem Schulgelände.

1. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind beim Einsatz digitaler Medien stets zu beachten. Daher ist es untersagt, pornografische, gewaltverherrlichende sowie die Menschenwürde herabsetzende Inhalte im Internet aufzurufen oder zu verbreiten.

2. Das Anfertigen von Ton- und Bildaufnahmen im Unterricht und auf dem Schulgelände ist ohne Erlaubnis einer Lehrkraft und Einwilligung der aufgenommenen Person strengstens untersagt. Dies gilt ebenso für außerunterrichtliche Veranstaltungen. Die Aufzeichnung von Bildern, Videos und Tondokumenten unterliegt dem Gebot des Schutzes der Privatsphäre jeder einzelnen Person (§22 Satz 1 KunstUrhG und §201a StGB). Ohne Anordnung der Lehrkraft dürfen im Unterricht keine Aufnahmen gemacht werden. Aufnahmen aus schulischem Kontext dürfen nicht in sozialen Netzwerken und im Internet verbreitet werden. Davon ausgenommen sind unterrichtlich abgesprochene Dokumentationen über Unterrichts- oder Klassenprojekte auf der Schulhomepage.
In allen Zweifelsfragen ist die Verwaltungsvorschrift über den Datenschutz an öffentlichen Schulen maßgeblich (§§30-32 SchulG).
2.1 Bei der Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie den Daten anderer zu achten.
2.2 Die Schule behält sich im begründeten Verdachtsfall vor, die im schulischen Netzwerk protokollierten Verbindungsdaten auszuwerten.
3.Veränderungen in der Installation von Apps und Programmen an schuleigenen Geräten sowie die Manipulation der Hardwareausstattung und der Netzwerktechnik sind untersagt.
4. Für die Anmeldung an den iPads und Portalen erhalten alle Schülerinnen persönliche Zugangsdaten und Passwörter. Hierbei sind die Schüler verpflichtet, alle Zugangsdaten und Passwörter geheimzuhalten. Diese dürfen nicht an andere Personen, ausgenommen des Lehrpersonals sowie dem IT-Beauftragten, weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. Die für die IT verantwortliche Person der Schule muss unverzüglich informiert werden, falls ein Passwort durch eine unbefugte Person benutzt wird. Die Lehrkräfte sind in diesem Fall berechtigt die Zugänge sofort zu sperren. Betroffene werden informiert und erhalten neue Zugangsdaten.

5. Alle Schülerinnen erhalten als Leihgabe ein iPad für unterrichtliche Zwecke. Die Nutzungsbedingungen und weitere Hinweise sind im Leihvertrag festgelegt. Dieser wird bei der Ausgabe des Geräts von den Schülern oder bei Nichtvolljährigkeit von den Erziehungsberechtigten unterschrieben.
6. Die Geräte und die installierten Anwendungen werden zentral verwaltet. Internetzugriffe werden überwacht, gefiltert und blockiert, sofern sie den allgemeinen Bestimmungen widersprechen. Hierzu befindet sich das iPad stets im SFB305-Netzwerk. Ausnahmen werden von der beaufsichtigten Lehrkraft entschieden.
7. Das iPad wird im Unterricht der Mittelstufe erst nach Aufforderung durch die Lehrkraft verwendet. Andernfalls befindet sich das iPad in einem komplett geräuschlosen Zustand in der Schultasche. Schülerinnen der Oberstufe dürfen ihr iPad zur Anfertigung von Mitschriften und dergleichen ohne Aufforderung verwenden.
8. Das iPad wird ausschließlich für schulische Zwecke genutzt.
9. Für das Ansehen und Anhören von Audio- und Filmdateien, die im Rahmen von Daltonaufgaben angehört bzw. angesehen werden müssen, sind ausschließlich Kopfhörer zu nutzen.
10. Die großen und kleinen Pausen sollen der Erholung und insbesondere dem persönlichen Kontakt zu unseren Mitmenschen dienen. Aus diesem Grund bleibt das iPad in diesen Zeiten in der Schultasche.
11. In Klassenstufe 5 darf das iPad von den Sommer- bis zu den Herbstferien lediglich im Zuge des ITG-Unterrichts genutzt werden. In allen anderen Fächern sowie in der Daltonzeit ist die Nutzung des iPads für Fünftklässler untersagt.
12. Das iPad soll als Hilfsmittel zur Unterstützung des Unterrichts sowie des individuellen Lernprozesses fungieren. Daher ist das iPad jeden Tag ausreichend aufgeladen und funktionsfähig in die Schule mitzubringen.
13. Das iPad bedarf eines pfleglichen Umgangs und soll dabei stets in der Schutzhülle transportiert werden.
14. Für die Aktualisierung des iPads (Updates der Apps sowie des Betriebssystems) sind die Schülerinnen selbst zuständig. Aktualisierungen sind grundsätzlich zu Hause vorzunehmen.
15. Jeder Defekt am Gerät, gleich ob in Bezug auf die Hardware oder auf die Software, sowie der Verlust sind unverzüglich der Klassenlehrkraft zu melden.
16. Der AppleTV sowie der Beamer werden nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft genutzt.
17. Via AirDrop werden ausschließlich schulische Inhalte geteilt. Im Unterricht geschieht dies nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft.

18. Grundsätzlich ist die Nutzung des Smartphones für alle Schüler auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Sollten Schüler der Sekundarstufe I das Handy dennoch mit in die Schule bringen, so muss es ausgeschaltet und nicht sichtbar in der Schultasche aufbewahrt werden. Das Mitführen eines Handys erfolgt auf eigene Gefahr. Ausnahmen sind nur nach Zustimmung einer Lehrkraft in besonderen Fällen erlaubt. An außerschulischen Lernorten dürfen Handys nur in Abstimmung mit den Lehrkräften auf den pädagogischen Zweck ausgerichtet im dafür notwendigen Maß verwendet werden. Schülerinnen der Oberstufe dürfen das Smartphone lediglich in den Pausen und Freistunden nutzen, nicht im Unterricht sowie in der Daltonzeit.

19. Die digitale Kommunikation von Schülern mit ihren Lehrkräften erfolgt ausschließlich über itsLearning. Hierbei halten sich alle Beteiligten an die Chatiquette und gehen respektvoll miteinander um. Erziehungsberechtigte können Lehrkräfte via E-Mail kontaktieren.

Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung können den Betroffenen Einschränkungen bei der Mediennutzung auferlegt werden. Hierbei gelten der iPad-Leihvertrag sowie gesetzliche Regelungen.
20. Bei wiederholten Verstößen können nach Ermessen der Schulleitung Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
21. Aufsichtspersonen ist es nach pädagogischem Ermessen vorbehalten, bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung digitale Endgeräte einzuziehen. Diese Geräte werden im Sekretariat hinterlegt und können erst nach Schulschluss im Sekretariat von Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
22. Die Schule behält sich weiterhin vor, das schulische Gerät auf die Werkeinstellungen zurückzusetzen und damit sämtliche Daten auf dem Gerät zu löschen.
23. Verstöße können auch Accountsperrungen oder das Entfernen von Anwendungen nach sich ziehen.