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Die Rolle der Eltern am Gymnasium Vegesack

§ 3 (2) des Bremischen Schulgesetzes beschreibt den Auftrag der Schule wie folgt:

§3 (2) BremSchulG

Die Schule soll ihren Auftrag im Zusammenwirken von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften, nicht unterrichtendem Personal sowie betrieblichem Ausbildungspersonal mit dem Ziel einer größtmöglichen Konsensbildung auch unterschiedlicher Interessen und Positionen verwirklichen.

Diesen steifen Gesetzestext gilt es mit Leben zu füllen.

Am Gymnasium Vegesack wirken die Elternvertretung und die Mitarbeitenden der Schule gemeinsam im Sinne der Schülerinnen und Schüler am Schulalltag und der Schulentwicklung mit.

Was bedeutet Elternarbeit am Gymnasium Vegesack konkret?

Am Anfang eines Schuljahres findet ein Klassenelternabend statt. Die dort gewählten Elternvertreter/innen der Klassen planen weitere Elternabende ihrer Klassen nach Bedarf.

Außerdem nehmen die Elternvertrerer/innen an den halbjährlich stattfindenden Förder- und Zeugniskonferenzen teil.

Die Gesamtelternvertretung versucht den Aufwand für die Klassenelternvertreter/innen planbar zu halten. Das bedeutet in der Regel drei Elternbeiräte im Jahr, diese sind in ihrem zeitlichen Umfang auf zwei Stunden begrenzt.

Die Entsendung in Fachausschüsse, die Teilnahme am Gesamtelternbeirat Gymnasien oder die Mitwirkung in Arbeitsgruppen der Schule soll sich auf viele Elternvertreter/innen verteilen. Damit entsteht ein breites Meinungsbild und der zeitliche Aufwand bleibt für die Elternvertreter/innen überschaubar.

Wir laden alle Erziehungsberechtigten herzlich ein mitzuwirken.